Diese bittere Erkenntnis stellt sich des Öfteren ein, wenn ein Vertrag Textpassagen enthält, deren Tragweite vom Unterzeichner nicht erkannt wurde. Oder eine Leistung wurde nicht wie vertraglich vereinbart ausgeführt und dennoch in Rechnung gestellt. So oder so: In allen Vertragsrechtsstreitigkeiten können Sie sich von uns vertreten lassen.
Schwerpunktthemen, eine Auswahl: