Verkehrsrecht

"Das ist doch nur ein kleiner Kratzer!"

Bei 41,3 Mio. PKWs in Deutschland (Stand Jan. 2009) bleibt es nicht aus, dass diese gelegentlich mehr oder weniger sanft aufeinandertreffen.

 

In Fällen mit Personenschäden können Unklarheiten über den Schadenshergang nicht selten zu Streitfällen in sechsstelliger Höhe werden. Schon kleine Unfälle können - oft je nach Reaktion der Unfallbeteiligten - mit einer Verwarnung, einer Ordnungswidrigkeit oder einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung geahndet werden.


Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und kontaktieren Sie uns im Falle eines Verkehrsunfalls.

Schwerpunktthemen, eine Auswahl:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrstrafrecht
  • Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit
    i. Z. mit einem Verkehrsunfall